Versicherungsort der Hausratversicherung
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Versicherungsort der Hausratversicherung
Als Versicherungsort der Hausratversicherung gilt die im Vertrag genannt Wohnung.
Werden Keller, Waschküche und andere sich im Haus befindliche Nebenräume, ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt, so zählen diese ebenso zum Versicherungsort der Hausratversicherung.
Zum Versicherungsort gehören weiters Balkone und Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Auch Räume in Nebengebäuden - wie beispielsweise Garagen oder Gartenhäuschen - die nur vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden und sich auf dem selben Grundstück befinden, wie die versicherte Wohnung, gelten als Versicherungsort für Hausratversicherungen.
Liegt eine Garage in der Nähe der versicherten Wohnung - z.B. wenn eine nahegelegene Garage angemietet wird - so zählt sie ebenfalls zum Versicherungsort.
Einschränkungen und Besonderheiten
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Versicherungsort 