Hausratversicherung versicherte Sachen und Gegenstände
Durch die Hausratversicherung versicherte Sachen
Im Rahmen einer Hausratversicherung sind alle beweglichen Sachen und Gegenstände versichert, die sich in der versicherten Wohnung befinden und ausschließlich privat genutzt werden.
Dazu zählen beispielsweise Kleidung, Möbel und Gartenmöbel, Küchengeräte, Teppiche, Bilder, Schmuck, Uhren, Elektrogeräte, Computer mit Zusatzgeräten, Musikinstrumente, Fahrräder, Bargeld u.v.m.
Technische Ausstattung
Zu den versicherten Sachen einer Hausratversicherung zählen auch Vorräte sowie die technische Ausstattung eines Haushaltes wie beispielsweise
Waschmaschinen, Trockner, Fernseher und andere Geräte die der
Unterhaltung dienen.
Wertsachen
Hausratversicherungen schließen ebenfalls Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Schmetterlingsammlungen, Münzen, Edelsteine, Sparbücher und ähnliches in die Versicherung ein.
Gegenstände für Hobby und Sport
Weiters sind Gegenstände die zur Ausübung von Hobby und Sport dienen, in der Hausratsversicherung mitversichert. Es seien hier Beispiele wie Fahrräder, Gleitschirme, Bergsportausrüstung oder Schiausrüstung genannt.
Mitversicherte
Durch die Hausratversicherung sind auch Sachen versichert, die dem
persönlichen Bedarf von Personen dienen oder diesen gehören, die mit
dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben -
beispielsweise Kinder oder Lebensgefährten.
Ja selbst die im Haushalt lebenden, privat gehaltenen Haustiere zählen zum Hausrat und sind somit durch die Hausratversicherung gedeckt.
Ausschließungen
Die Liste der Sachen und Gegenstände, die durch Hausratversicherungen versichert sind, könnte beliebig fortgesetzt werden.
Weiteren Aufschluss darüber, ob eine Sache durch die Hausratversicherung gedeckt ist oder nicht, gibt die Liste der nicht versicherten Sachen.
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