Hausratversicherung nicht versicherte Sachen und Gegenstände
Ausschlüsse aus der Hausratversicherung liegen oft darin begründet, dass die fraglichen Sachen einer anderen Versicherungsgruppe zugeordnet werden müssen und somit bereits durch eine andere Versicherung gedeckt sind. So ist eine einfachere Abgrenzung möglich.
Schäden an Gebäuden
Schäden an Gebäuden und allen fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen, sind generell nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.
Für Schäden an Gebäuden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge aller Art - Autos, Mopeds, Motorräder, Kleinbusse - inklusive deren nicht eingebaute Teile, sind vom Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Anhänger, die zu diesen Kraftfahrzeugen gehören.
Hierfür gibt es die Versicherungssparte der KFZ-Versicherungen.
Mieter und Untermieter
Grundsätzlich ist Hausrat, der sich im Eigentum von Mietern oder Untermietern befindet, nicht durch die Hausratversicherung des Versicherungsnehmers versichert, es sei denn, der Mieter hat dem Versicherungsnehmer den Hausrat überlassen.
Diebstahl von Fahrrädern
Befindet sich ein Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht am Versicherungsort - also im Haus, in der Wohnung, im verschlossenen Fahrradkeller oder im verschlossenen Keller - so ist der Diebstahl nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.
Wasserfahrzeuge
Grundsätzlich nicht im Rahmen der Hausratversicherung versichert sind Wasserfahrzeuge aller Art inklusive deren nicht eingebaute Teile, es sei denn, diese sind in den Bedingungen explizit genannt, wie beispielsweise bei vielen Versicherungen Surfbretter.
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