Hausratversicherung Versicherungssumme
Ausreichende Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung ist jener Betrag, der im Schadensfall maximal von der Versicherung ausbezahlt wird.
Damit im Falle eines Totalverlustes des Hausrats die Kosten für eine Wiederbeschaffung desselben gänzlich durch die Hausratversicherung erstattet werden, muss die Versicherungssumme mindestens dem Wiederbeschaffungswert aller versicherten Sachen entsprechen.
Eine Bewertung dieses Wiederbeschaffungswertes ist gar nicht so einfach, da sich über die Jahre der Hausrat und auch der Neuwert der Sachen stetig verändert.
Zur Festlegung der Versicherungssumme gibt es daher zwei Möglichkeiten.
Vollständige Wertermittlung
Um die erforderliche Versicherungssumme präzise festlegen zu können, ist eine vollständige Wertermittlung aller Sachen nötig, die durch die Hausratversicherung versichert sind.
Dabei ist wichtig, dass einerseits keine Sachen vergessen werden und andererseits der aktuelle Wiederbeschaffungswert erhoben wird.
Es wäre also falsch, wenn für die Betrachtung jener Preis herangezogen würde, um den sie das Fernsehgerät vor sieben Jahren gekauft haben.
Verwenden sie das beiliegende Formular zur Bewertung ihres Hausrates.
Die solcherart vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung erhöht sich im Schadensfall um einen Vorsorgebetrag in Höhe von 10 %.
Wertermittlung nach Wohnfläche
Zur Festlegung der Versicherungssumme wird die Fläche der Wohnung herangezogen.
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung wird dann in der Regel mit einem Betrag zwischen €650.- und €750.- je Quadratmeter festgesetzt.
Die Versicherungssumme für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern beträgt also beispielsweise €65.000.-
Besteht ihr Hausrat durchwegs aus sehr hochwertigen Gegenständen, kann dies Methode durchaus zu einer Unterversicherung führen und sie würden im Schadensfall nicht den ganzen Schaden von der Hausratversicherung ersetzt bekommen.
Für diesen Fall bieten Hausratversicherungen gegen eine geringfügig höhere Prämie den sogenannten Unterversicherungsverzicht an.
Das
heißt die Versicherungen verzichten im Schadensfall auf die Prüfung ob Unterversicherung besteht.
Laufende Wertanpassung der Versicherungssumme
Um den Veränderungen der aktuellen Wiederbeschaffungskosten der Gegenstände ihres Hausrates Rechnung zu tragen, wird zu Beginn jedes Versicherungsjahres eine Wertanpassung der Versicherungssumme der Hausratversicherung vorgenommen.
Diese Erhöhung
oder Minderung der Versicherungssumme erfolgt nach der prozentualen
Änderung des Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne
Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung
gelagerten Güter".
Dieser Preisindex wird vom statistischen Bundesamt jeweils im September jeden Jahres festgelegt und veröffentlicht.
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