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Hausratversicherung Unterversicherung 

 

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Leistungskürzung durch Unterversicherung der Hausratversicherung

 

Die Versicherungssumme der Hausratversicherung ist jener Betrag, der im Schadensfall maximal von der Versicherung ausbezahlt wird. 

 

Damit im Falle eines Totalverlustes des Hausrates die Kosten für eine Wiederbeschaffung desselben gänzlich durch die Hausratversicherung erstattet werden, muss die Versicherungssumme mindestens dem Wiederbeschaffungswert aller versicherten Sachen entsprechen. 

 

Ist die Versicherungssumme der Hausratversicherung kleiner als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrates, spricht man von einer Unterversicherung.

 

Das Vorliegen einer Unterversicherung führt im Schadensfall zu einer Leistungskürzung durch die Hausratversicherung und der Versicherungsnehmer bekommt nicht den vollen Schadensbetrag erstattet.

 

Ist der Hausrat mit einer Versicherungssumme von €40.000.- versichert, sein tatsächlicher Wert beträgt jedoch €80.000.-, so liegt eine Unterversicherung von 50% vor.

 

Die Hausratversicherung erbringt somit im Schadensfall lediglich eine Leistung von 50%!

 

Für einen Schaden in Höhe von €20.000.- wird dem Versicherungsnehmer also lediglich ein Betrag von €10.000.- durch die Hausratversicherung erstattet!

 

Risikominderung durch Unterversicherungsverzicht

 

Unterversicherung kann sehr schnell zustande kommen, da es einerseits gar nicht so einfach ist, den Wert des Hausrates exakt zu bestimmen und andererseits eine flächenbezogene Wertermittlung unter Umständen sehr ungenau ist - besonders dann, wenn der Hausrat durchwegs aus sehr hochwertigen Sachen besteht.

 

Außerdem kann eine Unterversicherung dann sehr schnell vorliegen, wenn der Hausrat durch teure Neuanschaffungen in kurzer Zeit stark vergrößert wird, die Versicherungssumme jedoch unverändert bleibt.

 

Auch die Teuerung kann trotz Wertanpassung der Versicherungssumme zu einer schrittweisen Unterversicherung führen.

 

Um dem Risiko der Unterversicherung zu entgehen, könnte der Versicherungsnehmer sicherheitshalber eine sehr hohe Versicherungssumme mit der Hausratversicherung vereinbaren.

 

Dadurch würde er aber dauerhaft zu hohe Versicherungsprämien bezahlen - was nicht in seinem Interesse sein kann.

 

Um dem Dilemma zumindest teilweise zu entkommen und das Risiko einer Unterversicherung zu mindern, bieten Hausratversicherungen die Möglichkeit auf einen Unterversicherungsverzicht an!

 

Diese Versicherungsklausel besagt, dass die Versicherung im Schadensfall dem Versicherungsnehmer keine Unterversicherung unterstellt und somit nicht prüft, ob Unterversicherung vorliegt.

 

Im Schadensfall wird der tatsächliche Wert des Hausrates also gar hinterfragt und die Hausratversicherung erstattet den Schaden bis zur vollen Versicherungssumme.

 

Ein Unterversicherungsverzicht ist mit einer höheren Prämienzahlung verbunden und wird von Hausratversicherungen nur dann gewährt, wenn die Wertermittlung des Hausrates flächenbezogen erfolgt!

 

Leistungskürzung trotz Unterversicherungsverzicht 

 

Auch wenn die Hausratversicherung im Schadensfall keine Unterversicherung unterstellt und folgedessen keine diesbezüglichen Ermittlungen durchführt, kann das Vorliegen einer Unterversicherung von der Versicherung erkannt werden - weil es offensichtlich ist oder im Zuge anderer Abklärungen zutage tritt.

 

Ist dies der Fall, so kann es unter bestimmten Umständen trotz Unterversicherung zu einer Leistungskürzung durch die Hausratversicherung kommen.

 

 

 
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