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Hausratversicherung Fallbeispiel Einbruch

 

 

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Ein Dieb bricht ein und stiehlt Schmuck und die Münzsammlung

 

Die Besitzerin einer Erdgeschoss-Wohnung mit 80 Quadratmetern, verbringt mit ihrem Mann einen Abend bei Freunden.

 

Als das Paar spätnachts nach Hause kommt, findet es eine aufgebrochene Balkontüre und eine durchwühlte Wohnung vor.

 

Während die Besitzerin sofort die Polizei verständigt, versucht ihr Mann heraus zu finden, was aus der Wohnung entwendet wurde.

 

Als kurz darauf die Polizei am Tatort eintrifft, um die Anzeige aufzunehmen, steht fest, dass der Dieb äußerst zielstrebig gewesen sein muss.

 

Aus dem Hausrat fehlen lediglich die wertvolle und in leidenschaftlicher Begeisterung zusammengestellte Münzsammlung des Mannes und zwei sündhaft teure Schmuckstücke seiner Frau.

 

Bereits am darauffolgenden Tag erstattet die Wohnungsbesitzerin und zugleich Versicherungsnehmerin der Hausratversicherung eine schriftliche Meldung an ihre Hausratversicherung, in der sie den Schadensfall genau beschreibt und Kostenersatz einfordert.

 

Leistung durch die Hausratversicherung 

 

Die Münzsammlung, deren Bestand penibel vom Sammler katalogisiert und auch bildlich dokumentiert worden ist, wird durch einen Sachverständigen bewertet. Der Schätzwert wird in voller Höhe von €11.893.- durch die Hausratversicherung ersetzt.

 

Der Wiederbeschaffungswert für die gestohlenen Schmuckstücke, für die jeweils mehrere gute Fotos existieren, wird ebenfalls in voller Höhe von insgesamt €14.350.- durch die Hausratversicherung erstatten.

 

Neben der Kostenerstattung für die entwendeten Wertsachen begleicht die Hausratversicherung auch die Rechnung für die Reparatur an der aufgebrochenen Balkontüre in Höhe von €432.-

 

Begründung der Hausratsversicherung

 

Der Kostenersatz durch die Hausratversicherung in voller Höhe hat mehrere Hintergründe.

 

Die Versicherungsnehmerin ist ihrer Meldepflicht vorbildlich nachgekommen und hat einerseits unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet, andererseits hat sie den Schadensfall rasch und schriftlich ihrer Hausratversicherung gemeldet.

 

Durch die Polizei konnte nachgewiesen werden, dass Türen und Fenster der Wohnung zum Zeitpunkt des Einbruches ordnungsgemäß verschlossen waren.

 

Auch der Umstand, dass für die entwendeten Wertgegenstände Fotos und im Falle der Münzsammlung eine Dokumentation des Bestandes existieren, hat die Schadensabwicklung erheblich vereinfacht.

 

Der springende Punkt für die Kostenerstattung durch die Hausratversicherung in voller Höhe, war die spezifische Vereinbarung einer erhöhten Versicherungssumme von €30.000.- für Wertsachen.

 

Denn ohne zusätzliche Vereinbarung hätte die Hausratversicherung lediglich 20% der mit €56.000.- festgeschriebenen Versicherungssumme, also €11.200.- an die Versicherungsnehmerin ausbezahlt.

 

 
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