Deckungserweiterungen zur Hausratversicherung
Nahezu alle Versicherungen bieten Deckungserweiterungen zur Hausratversicherung an, also Zusatzleistungen die thematisch zur Hausratsversicherung gehören.
In vielen Fällen sind bestimmte Zusatzleistungen bei gleich bleibender Versicherungsprämie bereits im Grundschutz enthalten.
Bei solchen Hausratsversicherungen sind die Entschädigungshöhen aber oft begrenzt, so dass ein Vollschutz dann doch mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie einher geht.
Es gilt also auch hier wieder der Grundsatz:
Um eine günstige Hausratversicherung mit Zusatzleistungen zu bekommen, müssen sie vergleichen, vergleichen, vergleichen!
Hier nun die wichtigsten Deckungserweiterungen:
Wertsachen
Wertsachen sind in der Regel im Grundschutz der Hausratversicherung mitversichert. Die Entschädigungshöhe ist meist mit 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Fahrraddiebstahl
Auch wenn ihre Hausratversicherung eine Zusatzdeckung für Fahrraddiebstahl aufweist, ist ihr Fahrrad im Falle eines Diebstahls nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch tatsächlich versichert.
Der Diebstahl muss tagsüber in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden.
Ihr Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls entweder in Gebrauch oder nachweislich mit einem handelsüblichen Schloss gesichert sein oder sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befinden.
Lose mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig seinem Gebrauch dienende Sachen - beispielsweise Werkzeugsets - sind nur dann versichert, wenn sie mit dem Fahrrad gestohlen werden.
Je Versicherungsfall ist die Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, die meist im Bereich zwischen 200 € und 500€ liegt.
Wenn sie also ein besonders teures Fahrrad besitzen, empfiehlt es sich eine spezielle Fahrrad-Versicherung abzuschließen und nicht nur eine Deckungserweiterung zur Hausratsversicherung.
Diebstahl aus dem Auto
Hausrat, der sich kurzfristig in einem versperrten Koffer- oder Innenraum eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls durch eine Deckungserweiterung zur Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden.
Bricht ein Dieb ihr Auto auf und entwendet, zerstört oder beschädigt den darin befindlichen Hausrat, ist dieser nur dann durch die Versicherung gedeckt, wenn vor allem Wertsachen und Wertgegenstände - beispielsweise Fotoapparate - von außen nicht sichtbar verstaut sind.
Bargeld, Urkunden und Wertpapiere sind im Rahmen von Hausratversicherungen generell nicht versichert.
Passiert der Einbruch während der Nacht in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, so besteht der volle Versicherungsschutz nur dann, wenn das hinreichend gesicherte, also versperrte Auto während einer Fahrtunterbrechung von maximal zwei Stunden abgestellt wurde.
Die Entschädigung durch die Hausratsversicherung kann je nach Versicherung ordentlich schwanken.
Diebstahl aus Krankenzimmern
Diebstahl von Wertgegenständen in Krankenzimmern ist, falls im Grundschutz der Hausratversicherung enthalten, in der Regel nur in sehr geringer Höhe versichert.
Die Entschädigungen durch die Hausratsversicherung liegen hier im Bereich zwischen 100€ und 500€.
Bei Krankenhausaufenthalten empfiehlt es sich also, Wertgegenstände zuhause zu lassen oder dem Krankenhauspersonal in Verwahrung zu geben.
Diebstahl von Kinderwagen
Die meisten Hausratversicherungen versichern bereits im Grundschutz den einfachen Diebstahl von Kinderwagen.
Dazu muss sich der Kinderwagen zum Zeitpunkt des Diebstahls allerdings auf dem versicherten, eingefriedeten (eingezäunten) Grundstück befunden haben.
Die Höhe der Schadenserstattung ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich!
Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten
Befinden sich Gartenmöbel und Gartengeräte zum Zeitpunkt des Diebstahls
auf dem versicherten, eingefriedeten (eingezäunten) Grundstück, so ist
der Schadensfall in der Hausratsversicherung mitversichert.
Die Erstattungshöhe schwankt von Versicherung zu Versicherung aber
sehr stark. Sie als Versicherungsnehmer müssen also selber sehr genau
beurteilen, ob die Deckung zum Wert ihrer Gartenmöbel und zum Wert
ihrer Gartengeräte passt!
Diebstahl von Wäsche auf der Gartenleine
Wird Wäsche und Kleidung gestohlen, die sich tagsüber außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Grundstück befindet, auf dem die versicherte Wohnung liegt, so ist dieser Diebstahl nicht im Grundschuzt der Hausratsversicherung enthalten.
Hierzu ist eine Deckungserweiterung erforderlich.
Die Höhe der Erstattung schwankt dann jedoch von Versicherung zu Versicherung sehr stark.
Diebstahl von Rollstühlen und Gehhilfen
Der Diebstahl von Rollstühlen und Gehhilfen ist nicht im Grundschutz von Hausratversicherungen enthalten.
Da es sich bei solchen Geräten aber um wertvolle Gegenstände handelt, ist dieser Zusatz durchaus sinnvoll.
Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Höhe der Rückerstattung auch angemessen hoch ist!
Diebstahl aus Wassersportfahrzeugen
Diese Deckungserweiterung versichert Hausrat, der sich vorübergehend in einem verschlossenen
Innenraum eines
Wassersportfahrzeuges befindet und von einem Dieb durch Aufbrechen
entwendet, zerstört oder beschädigt wurden.
Der Innenraum muss dabei fest umschlossen (Planen u.ä. gelten nicht als fest umschlossen) und mindestens durch ein Vorhängeschloss gesichert sein.
Entschädigung durch die Hausratversicherung wird geleistet, wenn der Diebstahl zwischen 6.00 und 22.00 Uhr
begangen worden ist, oder wenn das Wasserfahrzeug nach beendetem
Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz
festgemacht war.
Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapiere sind nicht versichert.
Die Höhe der Erstattung schwankt von Versicherung zu Versicherung sehr stark.
Diebstahl aus Reisekabinen
Diese Deckungserweiterung zur Hausratversicherung versichert sie gegen Diebstahl aus Reisekabinen wie Zugabteile oder Schiffskabinen.
Dabei muss es sich allerdings um Gegenstände des Hausrates (z.B. Kleidung, Schmuck, usw.) handeln.
Die Erstattung liegt in der Regel zwischen €200 und €500.
Diebstahl von Waschmaschine oder Wäschetrockner
Werden Waschmaschine oder Wäschetrockner aus einem Gemeinschaftsraum gestohlen, dann kommt es zu einer Erstattung durch die Hausratversicherung nur dann, wenn diese Deckungserweiterung inkludiert ist.
Die Höhe der Erstattung liegt in der Regel bei 2% der Versicherungssumme.
Telefonmissbrauch nach Einbruch
Entwendet ein Dieb bei einem Einbruch ein Mobiltelefon und missbraucht dieses, so sind die entstandenen Telefonkosten nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert.
Hierfür ist in jedem Falle eine Deckungserweiterung erforderlich, wobei nicht jede Versicherung für diesen Schadensfall auch eine solche anbietet.
Vandalismus nach Einbruch
Von Vandalismus spricht man im Zusammenhang mit der Hausratversicherung, wenn jemand bei einem Einbruch in die versicherte Wohnung Sachen vorsätzlich beschädigt
oder zerstört.
Gleiches gilt auch bei Beraubung innerhalb der versicherten
Wohnung.
Dieses Risiko muss durch eine Deckungserweiterung zusätzlich versichert werden.
Stehen Schäden durch Vandalismus nicht im Zusammenhang mit einem Einbruch, besteht trotz Zusatz kein Versicherungsschutz.
Überspannungsschaden
Auch wenn moderne elektrische und elektronische Geräte in der Regel Schaltkreise zum Schutz vor Überspannungen eingebaut haben, so kann heftiger Blitzschlag dennoch erhebliche Schäden an den Geräten verursachen.
Statistisch gesehen, ist vor allem der "indirekte" Blitzschlag von Bedeutung, also die Auswirkungen eines Blitzeinschlages im Umkreis von einigen 100m und mehr.
Mit einer Deckungserweiterung zur Hausratversicherung können solche Überspannungsschäden an Fernsehgeräten, Computern, Stereoanlagen u. ä. versichert werden.
Meist liegt die Entschädigungshöhe durch die Hausratsversicherung dann bei etwa 5% der Versicherungssumme.
Antiquitäten
Selbstverständlich zählen auch Antiquitäten zum Hausrat, wenn sie sich am Versicherungsort befinden.
Im Rahmen der Hausratversicherung werden nur Sachen die älter als hundert Jahre und keine Möbel sind, als Antiquitäten verstanden.
Dies unterliegen speziellen Entschädigungsgrenzen und müssen allenfalls durch eine Deckungserweiterung explizit versichert werden.
Sengschäden
Schäden die durch große Hitze aber ohne offene Flamme entstehen, beispielsweise durch Zigarettenglut, sind grundsätzlich nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.
Für solche Schadensfälle bieten nur sehr wenige Versicherer Deckungserweiterungen an.
Wasserschäden durch Aquarien
Auch kleinere Aquarien können sehr schnell große Schäden verursachen. Obwohl Hausratversicherungen Leitungswasserschäden generell decken, müssen Schäden, die durch Wasseraustritt aus Aquarien entstehen, explizit mitversichert werden.
Wenn sie als Aquarienbesitzer eine solche Deckungserweiterung zur Hausratsversicherung aktivieren wird der Schaden je Schadensfall bis zur vollen Versicherungssumme erstattet.
Wasserschäden durch Wasserbetten
Auch für Schäden, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Wasserbetten entstehen, ist im Rahmen der Hausratversicherung eine Deckungserweiterung erforderlich.
Der Schaden wird wiederum je Schadensfall bis zur vollen Versicherungssumme der Hausratsversicherung erstattet.
Cerankochfelder
Schäden and Cerankochfeldern sind generell nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.
Es gibt auch nur wenige Versicherungen die solche Schäden über eine Deckungserweiterung in die Hausratversicherung aufnehmen.
In der Regel muss dieses Risiko durch eine Glasversicherung abgedeckt werden.
Aussenversicherung
Ihr Hausrat ist auch dann durch die Hausratversicherung vesichert, wenn er sich vorübergehend - nicht länger als 3 Monate - ausserhalb der Wohnung befindet.
Abhängig von der Versicherung liegt die Entschädigungshöhe für die Aussenversicherung im Bereich von 10 Prozent der Versicherungssumme.
Rückreisekosten
Fahrtmehrkosten werden von der Hausratversicherung dann erstattet, wenn sich der Versicherungsnehmer auf einer Urlaubsreise befindet und infolge eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig an den Schadensort zurückreisen muss, weil seine Anwesenheit dort erforderlich ist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall dann, wenn der Sachschaden eine bestimmte Summe übersteigt. Die Grenzen für diese Summe schwanken von Versicherung zu Versicherung zum Teil erheblich.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen und höchstens sechs Wochen.
Fahrtmehrkosten werden von der Hausratsversicherung entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise für ein angemessenes Reisemittel erstattet.
Um Fahrtmehrkosten geltend machen zu können, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadensort beim Vesicherer Weisungen einzuholen - soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist.
Die Höhe der Rückerstattung von Fahrtmehrkosten durch die Hausratversicherung unterliegt abhängig von der Versicherung großen Schwankungen.
Erweiterte Elementarschäden
Eine Deckungserweiterung zur Hausratversicherung für Elementarschäden versichert in der Regel folgende Gefahren mit:
- Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
- Rückstau in Abwasserleitungen
- Erdbeben
- Erdfall und Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
Wird durch eines der genannten Elementarereignisse der versicherte Hausrat beschädigt oder zerstört, oder kommt der versicherte Hausrat abhanden, leistet die Hausratversicherung Entschädigung.
Je nach Region in der sich das versicherte Objekt befindet, kann diese Deckungserweiterung zur Hausratsversicherung weniger sinnvoll, oder aber durchaus empfehlenswert sein.
Wochenendhaus und Ferienhaus
Ferienhäuser und Wochenendhäuser sind in der Regel nicht ständig bewohnt. Aus diesem Grunde müssen diese Objekte und der darin befindliche Hausrat extra versichert werden.
Durch eine Deckungserweiterung und einen Prämienzuschlag kann aber eine bestehende Hausratversicherung entsprechend auf ein Wochenendhaus oder ein Ferienhaus ausgeweitet werden.
Schlossänderungskosten von Wertbehältnissen
Wird infolge eines Schadensfalles das Schloss eines Wertbehältnisses beschädigt oder kommt der Schlüssel infolge eines Schadensfalles abhanden, so werden die Kosten für Schlossänderungen durch die Hausratversicherung erstattet.
Wohnungswechsel und Umzug
Gibt ein Versicherungsnehmer seine Wohnung auf und wird der gesamte Hausrat in eine neue Wohnung gebracht, so spricht man von einem Wohnungswechsel.
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung geht in diesem Fall auf die neue Wohnung über.
Befindet sich der Hausrat allerdings während des Umzuges in einem Transportmittel, so ist der Hausrat nicht automatisch beitragsfrei durch die Hausratsversicherung versichert.
Aufräumungskosten
Sind infolge eines Schadensfalles Aufräumungsarbeiten, Wegräumungsarbeiten oder der Abtransport von versicherten Sachen erforderlich, so sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Hausratversicherung gedeckt.
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